Folgende Ärzte können eine Verordnung für eine logopädische Behandlung ausstellen:
Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Zuzahlungen befreit. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10 Euro sowie 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verordnung vor.
Da die Behandlung von Lese- und Rechtschreibstörungen nicht im Heilmittelkatalog der Krankenkassen enthalten ist, muss sie privat getragen werden. In bestimmten Fällen ist eine Übernahme der Kosten durch das Jugendamt möglich.
Die Terminvergabe erfolgt nach Vereinbarung. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns bitte an: 0234 – 79471258. Sollten wir nicht persönlich ans Telefon gehen können, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht und Ihre Telefonnummer. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.