Praxis für Logopädie Ulrike Becker-Redding – Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen
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Informationen

Verordnung

Folgende Ärzte können eine Verordnung für eine logopädische Behandlung ausstellen:

  • Allgemeinmediziner
  • HNO-Ärzte
  • Neurologen
  • Kinderärzte
  • Internisten
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Phoniater und Pädaudiologen

Kostenübernahme

Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizini­schen Grundversor­gung. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Zuzahlun­gen befreit. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen ei­nen Eigenanteil von 10 Euro sowie 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verord­nung vor.

 

Da die Behandlung von Lese- und Rechtschreibstörungen nicht im Heilmittelkatalog der Krankenkassen enthalten ist, muss sie privat getragen werden. In bestimmten Fällen ist eine Übernahme der Kosten durch das Jugendamt möglich.

Terminvergabe

Die Terminvergabe erfolgt nach Vereinbarung. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns bitte an: 0234 – 79471258. Sollten wir nicht persönlich ans Telefon gehen können, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht und Ihre Telefonnummer. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.


Praxis für Logopädie

Ulrike Becker-Redding, M.Sc.

Behandlung von Sprach-, Sprech-,

Stimm- und Schluckstörungen


Freiligrathstr. 3, 44791 Bochum

Fon: +49 – (0)234 – 79471258

Fax: +49 – (0)234 – 79472264

www.logopaedie-becker-redding.de

info@logopaedie-becker-redding.de

 

Termine nach Vereinbarung

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